Buchhaltung für die Einzelfirma: vom Milchbüchlein bis zur Software

Bis CHF 500'000 Umsatz genügt eine einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage, das sogenannte Milchbüchlein. Wir zeigen, wie Sie es führen, welche Belege Sie aufbewahren und wann sich eine Software lohnt.

  • Regeln geprüft am 3. November 2026
  • Mit Quellen: Obligationenrecht und KMU-Portal

Kurz gesagt

Die Regeln für Ihre Buchhaltung

Für die meisten Einzelfirmen ist die Buchhaltung einfacher als gedacht. Diese vier Zahlen bestimmen, was Sie tun müssen.

CHF 500'000Umsatz: bis hier genügt das Milchbüchlein, darüber doppelte BuchhaltungArt. 957 OR
3 TeileEinnahmen, Ausgaben und Vermögenslage gehören ins MilchbüchleinArt. 957 OR
10 Jahrebewahren Sie Bücher und Belege auf, elektronisch ist erlaubtArt. 958f OR
CHF 100'000Umsatz: ab hier rechnen Sie zusätzlich die MWST abArt. 10 MWSTG

Milchbüchlein

So führen Sie die einfache Buchhaltung

Das Gesetz verlangt bis CHF 500'000 Umsatz nur drei Dinge: Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage. Wie Sie das festhalten, ist Ihnen überlassen.

  • EinnahmenJede Zahlung von Kunden, bar oder per Bank, mit Datum und Beleg.
  • AusgabenMaterial, Miete, Telefon, Versicherungen, jeweils mit Quittung oder Rechnung.
  • VermögenslageAm Jahresende: Kasse, Bank, offene Rechnungen, Vorräte, Geräte und Schulden.
  • Laufend erfassenAm besten jede Woche. Wer erst im Februar alles nachträgt, sucht Belege.
Milchbüchlein November 2026Coiffure Lea Meier, Bern
DatumTextBetrag CHF
03.11.Kasse Tageseinnahmen+640.00
04.11.Haarpflege-Produkte−312.40
05.11.Miete Salon−1'850.00
06.11.Kasse Tageseinnahmen+585.00
07.11.Telefon, Internet−79.90
TotalEinnahmen1'225.00
TotalAusgaben2'242.30

Doppelte Buchhaltung

Wann die doppelte Buchhaltung Pflicht ist

Ab CHF 500'000 Umsatz gelten für Einzelfirmen die vollen Regeln des Obligationenrechts. Freiwillig dürfen Sie jederzeit doppelt buchen.

Milchbüchlein

  • Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage
  • Eine Liste oder Tabelle genügt, ein Kontenplan ist nicht nötig
  • Erlaubt bis CHF 500'000 Umsatz
  • Passt für Coiffeursalon, Beratung oder kleine Handwerksbetriebe

Doppelte Buchhaltung

  • Jede Buchung erscheint auf zwei Konten, im Soll und im Haben
  • Kontenplan nach dem Kontenrahmen KMU
  • Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung
  • Pflicht ab CHF 500'000 Umsatz, für jede GmbH von Anfang an
Mit Software buchen Sie automatisch doppelt

Buchhaltungsprogramme führen im Hintergrund eine doppelte Buchhaltung. Sie erfassen Rechnungen und Belege, das Programm erledigt Soll und Haben. Wie das bei einer GmbH aussieht, steht unter Buchhaltung GmbH.

Belege und Aufbewahrung

Welche Belege Sie wie lange aufbewahren

Keine Buchung ohne Beleg. Das gilt auch für das Milchbüchlein und für jeden bar bezahlten Kaffee mit einem Kunden.

10 Jahre

Bücher und Belege

Die Frist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres. Belege für 2026 bewahren Sie also bis Ende 2036 auf.

Art. 958f OR

GeBüV

Elektronisch erlaubt

Die Dateien müssen bis zum Ende der Frist lesbar bleiben und dürfen nicht unbemerkt verändert werden können. PDF/A eignet sich gut.

Geschäftsbücherverordnung

20 Jahre

Liegenschaften

Belege zu Immobilien müssen Sie für die MWST bis zu 20 Jahre aufbewahren.

Bargeld

Kassenbuch

Nehmen Sie Bargeld ein, halten Sie jede Einnahme und Ausgabe der Kasse fest, mit Saldo.

Kassenbuch-Vorlage

Kopie

Eigene Rechnungen

Auch Ihre ausgestellten Rechnungen sind Belege. Bewahren Sie von jeder eine Kopie auf.

Rechnungsvorlage

Eigenbeleg

Wenn ein Beleg fehlt

Schreiben Sie einen Eigenbeleg mit Datum, Betrag, Zweck und Unterschrift. Das sollte die Ausnahme bleiben.

Quittungsvorlage

Privat und Geschäft

Privates und Geschäftliches sauber trennen

In der Einzelfirma gehört alles Ihnen. Umso wichtiger ist, dass private Ausgaben nicht als Geschäftsaufwand im Milchbüchlein landen.

  • Eigenes GeschäftskontoNicht vorgeschrieben, aber die einfachste Trennung. Private Ausgaben laufen übers Privatkonto.
  • PrivatbezügeWas Sie für sich vom Geschäftskonto nehmen, ist kein Aufwand. Es mindert den Gewinn nicht.
  • PrivatanteileNutzen Sie Auto, Handy oder Arbeitsraum auch privat, gehört der private Teil nicht in den Aufwand. Für manche Fälle gibt es Pauschalen der Steuerverwaltung.
Beispiel

Ihr Geschäftshandy kostet CHF 80 im Monat. Sie nutzen es zu einem Viertel privat:

CHF 80 × 12 = CHF 960 im Jahr

CHF 960 × 25 % = CHF 240 privat

CHF 960 − CHF 240 = CHF 720 Geschäftsaufwand

Arbeitsplatz mit Laptop, Notizbuch und Kaffeetasse im kleinen Büro einer Einzelfirma
Geschäftskontonur Geschäftliches
Privatanteil HandyCHF 240 abgezogen

Steuererklärung

Die Steuererklärung als Selbständige

Den Gewinn Ihrer Einzelfirma geben Sie in Ihrer privaten Steuererklärung an. Je nach Kanton gehört ein eigenes Formular oder Hilfsblatt für Selbständigerwerbende dazu.

  1. Jahr abschliessen

    Einnahmen und Ausgaben zusammenzählen und die Vermögenslage per 31. Dezember festhalten.

  2. Privates herausrechnen

    Privatanteile für Auto, Telefon oder Waren abziehen, Privatbezüge nicht als Aufwand zählen.

  3. Formular ausfüllen

    Den Gewinn tragen Sie im Formular oder Hilfsblatt Ihres Kantons ein. Er zählt zu Ihrem Einkommen.

  4. Unterlagen beilegen

    Ihre Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen oder die Jahresrechnung.

  5. AHV folgt

    Die Ausgleichskasse übernimmt das Einkommen aus Ihrer Veranlagung für die definitiven Beiträge. AHV für Selbständige

  6. MWST separat

    Sind Sie MWST-pflichtig, rechnen Sie zusätzlich mit der ESTV ab. MWST Schweiz

Excel oder Software

Womit Sie die Buchhaltung führen

Für ein paar Belege im Monat genügt Excel. Sobald Sie regelmässig Rechnungen schreiben oder MWST abrechnen, spart ein Programm Zeit. Preise exklusive MWST, Stand November 2026.

LösungKostenGut fürGrenzen
Excel-Vorlagegratiswenige Belege, Barkassekeine QR-Rechnung, kein Bankabgleich
Gratis-ProgrammCHF 0Einsteiger mit etwas Buchhaltungswissen, z. B. CashCtrl oder Swiss21Funktionen je nach Anbieter eingeschränkt
bexio BasicCHF 35 pro MonatOfferten, QR-Rechnungen und Buchhaltung in einemohne Bankanbindung
bexio AdvancedCHF 42 pro Monatdazu Bankabgleich und Belegscan, 50 Belege pro MonatLohn kostet extra
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Fragen

Häufige Fragen zur Buchhaltung der Einzelfirma

Die Antworten gelten für Einzelfirmen in der Schweiz, Stand November 2026. Im Zweifel hilft Ihr Treuhänder oder das kantonale Steueramt.

Antworten

Was ist ein Milchbüchlein?

So nennt man in der Schweiz die einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Einzelfirmen dürfen sie bis CHF 500'000 Umsatz führen, statt einer doppelten Buchhaltung.

Kann ich die Buchhaltung in Excel führen?

Ja, das Gesetz schreibt kein Programm vor. Wichtig ist, dass jede Zahl einen Beleg hat und Sie am Jahresende die Vermögenslage festhalten. Eine passende Excel-Vorlage finden Sie bei uns gratis.

Muss ich als Einzelfirma eine Bilanz erstellen?

Bis CHF 500'000 Umsatz nicht im Sinne einer Jahresrechnung nach Obligationenrecht. Sie halten aber die Vermögenslage fest, also was die Firma am Jahresende besitzt und schuldet. Ab CHF 500'000 Umsatz sind Bilanz und Erfolgsrechnung Pflicht.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres. Elektronisch ist erlaubt, wenn die Dateien lesbar bleiben und nicht unbemerkt verändert werden können. Belege zu Liegenschaften müssen für die MWST bis zu 20 Jahre aufbewahrt werden.

Darf ich private Ausgaben über die Firma laufen lassen?

Bezahlen können Sie sie vom Geschäftskonto, als Aufwand verbuchen dürfen Sie sie nicht. Was Sie privat nutzen, ist ein Privatbezug oder Privatanteil und mindert den Gewinn nicht.

Brauche ich als Einzelfirma einen Treuhänder?

Nein, vorgeschrieben ist das nicht. Viele Selbständige führen das Milchbüchlein selbst und holen sich nur für die erste Steuererklärung Hilfe. Mit MWST, Personal oder über CHF 500'000 Umsatz lohnt sich ein Treuhänder eher.

Was kostet bexio für eine Einzelfirma?

Im Jahresabo CHF 35 pro Monat für Basic oder CHF 42 für Advanced mit Bankabgleich, jeweils exklusive MWST. Im Monatsabo kostet jedes Paket CHF 10 mehr. Mehr dazu im bexio-Test.

Quellen und Stand

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