Einzelfirma gründen: so machen Sie sich in der Schweiz selbständig

Die Einzelfirma ist der einfachste Weg in die Selbständigkeit: kein Kapital, kein Notar, und bis CHF 100'000 Umsatz nicht einmal ein Eintrag im Handelsregister. Dafür haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Hier sind die Schritte, die Pflichten und der Vergleich mit der GmbH.

  • Regeln geprüft am 3. November 2026
  • Mit Quellen: KMU-Portal, AHV, Obligationenrecht

Kurz gesagt

Was eine Einzelfirma ist

Eine Einzelfirma gehört genau einer Person. Sie entsteht, sobald Sie selbständig und auf Dauer eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Rechtlich sind Sie und Ihre Firma dieselbe Person.

CHF 0Mindestkapital, Sachwerte statt Geld sind auch möglichKMU-Portal des Bundes
CHF 100'000Umsatz: ab hier Handelsregister und MWST PflichtArt. 931 OR, Art. 10 MWSTG
CHF 500'000Umsatz: ab hier doppelte Buchhaltung statt MilchbüchleinArt. 957 OR
unbeschränkthaften Sie mit Ihrem privaten VermögenKMU-Portal des Bundes

Schritte

In sechs Schritten zur eigenen Einzelfirma

Am Anfang steht nicht das Handelsregister, sondern die AHV. Erst wenn die Ausgleichskasse Sie als selbständig anerkennt, sind Sie es auch für die Sozialversicherungen.

  1. Bei der AHV anmelden

    Die Ausgleichskasse prüft Ihre Tätigkeit und gibt Ihnen eine Abrechnungsnummer. Ohne Anerkennung gelten Ihre Einnahmen als Lohn. AHV für Selbständige

  2. Firmennamen festlegen

    Ihr Familienname muss drinstehen, ein Zusatz zur Tätigkeit ist erlaubt. Beispiel: «Brunner Malerei».

  3. Handelsregister prüfen

    Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz im Jahr, freiwillig jederzeit. Das KMU-Portal nennt rund CHF 120 Gebühr.

  4. MWST klären

    Ab CHF 100'000 Umsatz melden Sie sich bei der ESTV an. Freiwillig geht es früher. MWST Schweiz

  5. Versicherungen abschliessen

    Unfall, Krankentaggeld und Vorsorge sind für Selbständige freiwillig. Prüfen Sie, was Ihnen im Ernstfall fehlt.

  6. Konto und Buchhaltung

    Ein eigenes Geschäftskonto trennt Privates und Geschäftliches. Bis CHF 500'000 Umsatz genügt ein Milchbüchlein.

AHV-Anerkennung

Wann Sie als selbständig gelten

Die Ausgleichskasse prüft jeden Fall einzeln. Massgebend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht das, was im Vertrag steht.

Auftritt

Eigener Firmenname

Sie treten unter einem eigenen Namen auf, mit eigenem Briefpapier, eigenen Rechnungen und allenfalls einem Eintrag im Handelsregister.

Risiko

Sie tragen das Risiko

Sie investieren, finanzieren Material und Geräte, mieten allenfalls Räume und tragen das Risiko, dass Kunden nicht zahlen.

frei

Sie organisieren sich selbst

Sie bestimmen Arbeitszeit, Abläufe und welche Aufträge Sie annehmen. Arbeit dürfen Sie auch an andere weitergeben.

mehrere

Mehrere Auftraggeber

Wer für mehrere Kunden arbeitet, gilt in der Regel als selbständig. Mit nur einem Auftraggeber geht die AHV meist von einer Anstellung aus.

Personal

Eigene Angestellte

Beschäftigen Sie selbst Personal, spricht auch das für eine selbständige Tätigkeit.

Suva

Bau und Transport

Im Bau- und Transportgewerbe prüft zuerst die Suva Ihren Status. Erst danach stellen Sie den Antrag bei der AHV.

Bei welcher Ausgleichskasse?

Sind Sie Mitglied eines Berufsverbands, melden Sie sich bei dessen Verbandsausgleichskasse. Alle anderen gehen zur kantonalen Ausgleichskasse am Wohn- oder Geschäftssitz. Was Sie danach zahlen, steht unter AHV-Beiträge für Selbständige.

Name und Handelsregister

So darf Ihre Einzelfirma heissen

Der Familienname muss im Namen stehen, mit oder ohne Vornamen. Zusätze zur Tätigkeit oder ein Fantasiename sind erlaubt, solange sie nicht täuschen und nicht nach einer Gesellschaft klingen.

Nicht zulässig

  • Malerei Seeblick: Der Familienname fehlt
  • Brunner & Partner: klingt nach einer Gesellschaft mit mehreren Inhabern
  • Brunner Malerei GmbH: Rechtsform, die Ihre Firma nicht hat

Zulässig

  • Brunner Malerei: Familienname mit Tätigkeit
  • Lea Meier Coiffure: Vor- und Familienname mit Zusatz
  • Atelier Seeblick, Lea Meier: Fantasiename als Zusatz zum Familiennamen
Handelsregister ab CHF 100'000 Umsatz

Darunter ist der Eintrag freiwillig. Mit ihm ist Ihr Name örtlich begrenzt geschützt, und Sie unterliegen der Betreibung auf Konkurs. Führen Sie mehrere Einzelfirmen, zählen die Umsätze zusammen.

Versicherungen

Wie Sie sich als Selbständige absichern

Neben der Krankenkasse, die für alle gilt, sind für Sie nur AHV/IV/EO und die Familienausgleichskasse Pflicht. Für Unfall, Erwerbsausfall und Alter sorgen Sie selbst vor.

freiwillig

Unfallversicherung

Sie sind nicht automatisch gegen Unfall versichert. Eine freiwillige UVG-Versicherung zahlt auch Taggeld, die Unfalldeckung der Krankenkasse nur die Heilungskosten.

Taggeld

Krankentaggeld

Fällt Ihr Einkommen wegen Krankheit aus, zahlt nur eine freiwillige Taggeldversicherung. Ohne sie haben Sie in dieser Zeit kein Einkommen.

2. und 3. Säule

Vorsorge

Die Pensionskasse ist freiwillig, über Ihren Berufsverband oder die Auffangeinrichtung BVG. Ohne Pensionskasse dürfen Sie deutlich mehr in die Säule 3a einzahlen.

keine

Arbeitslosenversicherung

Selbständige können sich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern. Sie zahlen keine Beiträge und haben keinen Anspruch.

ab CHF 215

Familienzulagen

Sie zahlen Beiträge an eine Familienausgleichskasse, auch ohne Kinder. Mit Kindern erhalten Sie mindestens CHF 215 pro Kind und Monat.

Pflicht

Sobald Sie Personal haben

Für Angestellte sind Unfallversicherung und ab CHF 22'680 Jahreslohn die Pensionskasse Pflicht.

Lohnbuchhaltung

Haftung und Steuern

Sie und Ihre Firma sind eins

Eine Einzelfirma hat kein eigenes Vermögen. Was die Firma schuldet, schulden Sie persönlich, und was sie verdient, ist Ihr Einkommen.

  • Haftung mit dem PrivatvermögenGläubiger können auf Ihr Erspartes oder Ihr Auto greifen. Gegen Schäden, die Sie Kunden verursachen, schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Gewinn ist EinkommenDen Gewinn versteuern Sie zusammen mit Ihrem übrigen Einkommen, das Geschäftsvermögen mit Ihrem Vermögen. Der Gewinn wird nur einmal besteuert.
  • AHV auf den GewinnAuch Ihre AHV-Beiträge richten sich nach dem Gewinn, den das Steueramt festlegt.
  • BetreibungMit dem Eintrag im Handelsregister werden Sie auf Konkurs betrieben. Das kann Ihr ganzes Vermögen betreffen.
Coiffeur mit eigenem Salon erfasst am Laptop die Einnahmen des Tages
Einnahmen heuteCHF 640.00 Kasse
Eine Steuererklärungfür Firma und Privat

Buchhaltung

Milchbüchlein, Excel oder Software?

Bis CHF 500'000 Umsatz genügt eine einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Wie Sie sie führen, entscheiden Sie selbst.

Wenige BelegeExcel-VorlageEinnahmen und Ausgaben in einer Tabelle, das Vermögen am Jahresende.Kassenbuch-Vorlage
Regelmässig RechnungenSoftwareRechnungen, Belege und Zahlungen an einem Ort, der Abschluss geht schneller.z. B. bexio ab CHF 35
MWST-pflichtigMit MWST-FormularAb CHF 100'000 Umsatz rechnen Sie mit der ESTV ab. Ein Programm bereitet das vor.MWST-Ratgeber
Ab CHF 500'000Doppelte BuchhaltungBilanz und Erfolgsrechnung nach Obligationenrecht, oft mit Treuhänder.Pflicht
Alles im DetailBuchhaltung EinzelfirmaBelege, Privatanteile und Steuererklärung erklärt.Zum Ratgeber

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Einzelfirma oder GmbH

Was besser zu Ihnen passt

Die Einzelfirma ist der schnelle und günstige Start. Die GmbH lohnt sich, wenn Risiko und Gewinn wachsen oder Sie Ihr Privatvermögen schützen wollen.

EinzelfirmaGmbH
Kapitalkeines nötigmindestens CHF 20'000
Gründungfast formlos, AHV-AnerkennungNotar und Handelsregister
Kostenab CHF 0, Handelsregister rund CHF 120Notar CHF 700 bis 2'000 plus Handelsregister
Haftungmit dem Privatvermögennur das Firmenvermögen
SteuernGewinn als Ihr EinkommenGewinnsteuer, Dividende privat noch einmal
AHVals Selbständige, bis 10,0 % des Gewinnsals Angestellte, 10,6 % auf den Lohn, geteilt mit der GmbH
BuchhaltungMilchbüchlein bis CHF 500'000 Umsatzimmer doppelte Buchhaltung
RevisionkeineVerzicht bis zehn Vollzeitstellen möglich

Fragen

Häufige Fragen zur Einzelfirma

Die Antworten gelten für Einzelfirmen mit Sitz in der Schweiz, Stand November 2026. Im Zweifel fragen Sie Ihre Ausgleichskasse oder Ihren Treuhänder.

Antworten

Was kostet es, eine Einzelfirma zu gründen?

Fast nichts. Kapital brauchen Sie keines, und der Eintrag im Handelsregister kostet laut KMU-Portal rund CHF 120, falls Sie ihn brauchen oder wollen. Für eine Beratung nennt das KMU-Portal CHF 0 bis 1'000.

Ab wann muss die Einzelfirma ins Handelsregister?

Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000. Führen Sie mehrere Einzelfirmen, werden die Umsätze zusammengezählt. Freiwillig können Sie sich jederzeit früher eintragen.

Kann ich neben meiner Anstellung eine Einzelfirma führen?

Ja, auf das Nebeneinkommen zahlen Sie AHV-Beiträge als Selbständige. Liegt es bei höchstens CHF 2'500 im Jahr, erhebt die Ausgleichskasse Beiträge nur auf Ihren Wunsch. Prüfen Sie auch, was Ihr Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt.

Brauche ich ein separates Geschäftskonto?

Vorgeschrieben ist es nicht. Ein eigenes Konto macht die Buchhaltung aber viel einfacher, weil Sie private und geschäftliche Zahlungen nicht auseinandersuchen müssen.

Was passiert, wenn die AHV mich nicht als selbständig anerkennt?

Dann gelten Ihre Einnahmen als Lohn, und Ihr Auftraggeber muss darauf AHV-Beiträge abrechnen. Gegen den Entscheid der Ausgleichskasse können Sie sich wehren. Oft hilft es, mehr Kunden zu gewinnen und unter eigenem Namen aufzutreten.

Muss ich als Einzelfirma MWST verrechnen?

Erst ab einem Umsatz von CHF 100'000 im Jahr. Darunter dürfen Sie keine MWST auf Rechnungen ausweisen, ausser Sie lassen sich freiwillig eintragen. Alles Weitere unter MWST Schweiz.

Wann lohnt sich der Wechsel zur GmbH?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Typische Gründe sind ein hohes Haftungsrisiko, Angestellte, grössere Aufträge oder ein Gewinn, bei dem sich die Aufteilung in Lohn und Dividende lohnt. Rechnen Sie das mit Ihrem Treuhänder durch.

Quellen und Stand

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