Überblick
Selbständigkeit in der Schweiz in fünf Zahlen
Die meisten starten als Einzelfirma. Diese Werte gelten 2026.
Rechnungen ab Tag 1
Von der ersten Offerte bis zur MWST
Am Anfang reichen eine Offerten-Vorlage und eine Rechnungs-Vorlage. Sobald regelmässig Aufträge kommen, spart ein Programm Zeit: Offerte, QR-Rechnung, Mahnung und Buchhaltung in einem.
- QR-Rechnung automatischZahlungen werden erkannt und verbucht.
- Zahlen jederzeitSie sehen, ob sich die Selbständigkeit rechnet, nicht erst beim Jahresabschluss.
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Schritte
In acht Schritten selbständig
Die Reihenfolge ist nicht starr, aber die Anerkennung durch die AHV sollte früh kommen. Ohne sie gelten Ihre Einnahmen als Lohn.
- Idee und Zahlen prüfen
Wer zahlt wie viel wofür? Ein einfacher Plan mit Umsatz, Kosten und Ihrem Lohnbedarf reicht für den Anfang.
- Rechtsform wählen
Einzelfirma oder GmbH, die beiden häufigsten Wege. Den Vergleich zeigt Firma gründen.
- Bei der Ausgleichskasse anmelden
Die kantonale oder eine Verbandsausgleichskasse prüft, ob Sie selbständig sind. Mehr unter AHV für Selbständige.
- Firmenname festlegen
Bei der Einzelfirma mit Ihrem Familiennamen. Handelsregister freiwillig, ab CHF 100'000 Umsatz Pflicht.
- Geschäftskonto eröffnen
Getrennt vom Privatkonto. Das erleichtert Buchhaltung und Steuererklärung.
- Absichern
Unfall, Krankentaggeld, Vorsorge und Haftpflicht prüfen. Als Selbständige sind Sie nicht automatisch versichert.
- Buchhaltung einrichten
Bis CHF 500'000 Umsatz genügt bei der Einzelfirma das Milchbüchlein. Siehe Buchhaltung Einzelfirma.
- MWST im Blick behalten
Ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr anmelden, freiwillig auch früher. Siehe MWST Schweiz.
Anerkennung
Wann Sie als selbständig gelten
Entscheidend ist nicht, wie Sie sich nennen, sondern wie Sie arbeiten. Die Ausgleichskasse schaut auf das Gesamtbild.
- Eigenes Risiko Sie tragen Verluste selbst und investieren eigenes Geld.
- Mehrere Auftraggeber Wer nur für einen Kunden arbeitet, gilt schnell als angestellt.
- Eigener Auftritt Rechnungen im eigenen Namen, Werbung, Website, eigene Offerten.
- Eigene Infrastruktur Werkzeug, Fahrzeug, Büro oder Atelier.
- Keine Weisungen Sie bestimmen selbst, wann, wo und wie Sie arbeiten.
- Eigenes Personal Wer Mitarbeitende anstellt, ist fast immer selbständig.
Erkennt die Ausgleichskasse Sie nicht an, gelten Ihre Honorare als Lohn. Dann muss der Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge abrechnen, auch rückwirkend. Klären Sie das vor dem ersten grossen Auftrag.
Absicherung
Vorsorge und Versicherungen für Selbständige
Als Angestellte waren Sie automatisch versichert. Als Selbständige ist nur die AHV Pflicht, alles andere entscheiden Sie selbst.
Pflicht
AHV/IV/EO
Höchstens 10,0 % des Einkommens, Mindestbeitrag CHF 530 pro Jahr, 2027 CHF 541.
CHF 36'288
Säule 3a
Ohne Pensionskasse bis 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 im Jahr 2026, 2027 CHF 36'864. Steuerlich abziehbar.
freiwillig
Pensionskasse
Selbständige können sich einer Pensionskasse ihres Verbands oder der Auffangeinrichtung anschliessen.
prüfen
Unfall
Ohne eigene Unfallversicherung deckt nur die Krankenkasse, mit Franchise. Eine freiwillige UVG-Versicherung ist möglich.
prüfen
Krankentaggeld
Ersetzt das Einkommen, wenn Sie länger krank sind. Für viele Selbständige die wichtigste Versicherung.
nein
Arbeitslosenversicherung
Selbständige sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Ein Polster von einigen Monatsausgaben schützt.
Nebenerwerb
Kann ich neben der Anstellung selbständig sein?
Ja.
Viele starten nebenberuflich und testen ihre Idee, bevor sie kündigen. Für die AHV gilt eine Erleichterung bei kleinen Einkommen.
- Unter CHF 2'300 im JahrAus einem selbständigen Nebenerwerb von weniger als CHF 2'300 pro Jahr werden AHV-Beiträge nur auf Ihr Verlangen erhoben (Art. 19 AHVV).
- Arbeitgeber informierenKeine Konkurrenz zum Arbeitgeber und keine Arbeit während der Arbeitszeit, so verlangt es die Treuepflicht (Art. 321a OR). Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag.
- Einkommen deklarierenDer Gewinn gehört in die Steuererklärung, Belege brauchen Sie auch im Nebenerwerb.
Aus der Arbeitslosigkeit
Selbständig machen mit Unterstützung des RAV
Wer arbeitslos ist und sich selbständig machen will, kann von der Arbeitslosenversicherung bis zu 90 besondere Taggelder für die Planungsphase erhalten (Art. 71a AVIG). In dieser Zeit müssen Sie keine Stellen suchen.
- Vorher beantragenMit einem Grobkonzept beim RAV, bevor Sie die Firma eröffnen.
- VoraussetzungenUnter anderem unverschuldete Arbeitslosigkeit und ein Mindestalter. Die Einzelheiten klärt Ihr RAV.
Sie verliert ihre Stelle und will als Freelancerin weitermachen. Das RAV bewilligt die Planungsphase.
90 Taggelder ≈ 4 Monate Zeit für Konzept, Website und erste Kunden
Danach meldet sie sich bei der Ausgleichskasse an und schreibt die erste Rechnung.
Fragen
Häufige Fragen zur Selbständigkeit
Alle Schritte der Gründung im Detail stehen unter Einzelfirma gründen.
Antworten
Schreibt man selbständig oder selbstständig?
Beides ist richtig. In der Schweiz ist „selbständig“ verbreitet, auch in Gesetzen und bei der AHV. In Deutschland sieht man häufiger „selbstständig“.
Wie mache ich mich in der Schweiz selbständig?
Rechtsform wählen, bei der AHV-Ausgleichskasse als selbständig erwerbend anmelden, Geschäftskonto eröffnen, Versicherungen prüfen und Buchhaltung einrichten. Handelsregister und MWST kommen ab CHF 100'000 Umsatz dazu.
Wie viel Geld brauche ich, um mich selbständig zu machen?
Für eine Einzelfirma kein Mindestkapital. Rechnen Sie mit den Kosten für Ausrüstung und Auftritt und mit einem Polster für einige Monate Lebenskosten. Eine GmbH braucht CHF 20'000 Stammkapital und einen Notar.
Muss ich mich im Handelsregister eintragen?
Als Einzelfirma erst ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr, freiwillig früher. Eine GmbH entsteht erst mit dem Eintrag.
Welche Versicherungen brauche ich als Selbständige?
Pflicht ist nur die AHV/IV/EO. Prüfen sollten Sie Unfall, Krankentaggeld, Berufshaftpflicht und Vorsorge über Säule 3a oder eine Pensionskasse.
Quellen und Stand
- Merkblatt 2.02 Beiträge der Selbständigerwerbenden, ahv-iv.ch, abgerufen am 7. November 2026
- KMU-Portal: Rechtsform Einzelunternehmen
- Säule 3a 2026 und 2027: Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3), Beträge laut Bundesamt für Sozialversicherungen
- Art. 19 AHVV (Nebenerwerb), Art. 71a AVIG (Planungsphase), Art. 321a OR (Treuepflicht), fedlex.admin.ch
Keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Ausgleichskasse, das RAV oder einen Treuhänder.
